Das Sozialgericht Regensburg hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass spanische Staatsangehörige, die zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland leben, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ("Hartz IV") haben.
Das Sozialgericht Regensburg teilte die Auffassung des Jobcenters, die Leistungen aufgrund einer Geschäftsanweisung verweigern zu können, nicht.
SG Regensburg, 27.03.2013, Az. S 9 AS 138/13 ER
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28.03.2013