Zum 01.01.2013 ändert sich die sog. Düsseldorfer Tabelle zugunsten Unterhaltsverpflichteter. Beim Elternunterhalt erhöht sich der Freibetrag von bislang € 1.500,00 auf € 1.600,00.
Aber auch die übrigen Selbstbehalte werden erhöht:
Bei Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), wenn der Unterhaltspflichtiger erwerbstätig ist: € 1.000,00 statt bislang € 950,00.
Bei Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: € 800,00 statt bislang € 770,00.
Bei anderen volljährigen Kindern: € 1.200,00 statt bislang € 1.150,00.
Bei Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: € 1.100,00 statt bislang € 1.050,00.
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05.12.2012