Seit heute, 01.07.2014, ist das "Rentenpaket" wirksam. Durch das Rentenpaket ist u.a. für bestimmte Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung der abschlagsfreie Rentenbezug schon ab 63 Jahren möglich. Wer 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in den Ruhestand gehen, wenn er noch vor dem 01.01.1953 geboren ist. Für nach dem 01.01.1953 geborene Personen erhöht sich das frühestmöglich Renteneintrittsalter von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre.
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01.07.2014