Regelungen von Sanktionen bei Hartz IV seien „zentrale Normen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende“.
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11459) auf eine Kleine Anfrage (17/10938) der Fraktion Die Linke. Die Sanktionsregelungen, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert sind, würden „die allgemeinen sowie speziellen Mitwirkungsverpflichtungen der Leistungsberechtigten flankieren“, heißt es zur Begründung.
Heute im Bundestag Nr. 568 vom 04.12.2012
Artikel
04.12.2012