Die Süddeutsche berichtet am 15.09.2014, dass Bundesarbeitsministerin Nahles plane, die Sanktionen bei Pflichtverletzungen im Bereich des Grundsicherungsrechts für Arbeitsuchende (§ 31a SGB II) mildern will. Insbesondere sollen die vom Jobcenter zu tragenden Kosten der Unterkunft und Heizung künftig vom Sanktionssystem ausgenommen werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/strafsystem-bei-der-sozialhilfe-nahles-will-hartz-iv-sanktionen-entschaerfen-1.2130840
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16.09.2014