Die SZ befasst sich in einem aktuellen Artikel mit einem großen und immer wiederkehrenden "Phänomen" in der gesetzlichen Krankenversicherung. Obwohl Ärzte ihre Patienten arbeitsunfähig krank schreiben, Heil- bzw. Hilfsmittel oder medizinische Reha-Leistungen verordnen, verweigern die Krankenkassen oftmals die Leistungserbringung:
http://www.sueddeutsche.de/geld/studie-ueber-krankenversicherungen-kassen-verweigern-hunderttausenden-patienten-leistungen-1.1749169
Patienten sollten sich aber in solchen Fällen nicht abschrecken lassen, sondern ihre Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere Widerspruch und Klage, unter Zugrundelegung der medizinischen Einschätzung ihres Arztes ausschöpfen.
Artikel
19.08.2013