Strafgefangene sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in einem Antrag (17/13103) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Voraussetzungen dafür schafft. Sie argumentieren, dass Strafgefangene und Sicherungsverwahrte zwar einer gesetzlichen Arbeitspflicht unterliegen, ihre Arbeitstätigkeit aber nicht in gleichem Maße sozialrechtlich geschützt wird wie Arbeit außerhalb der Haft. Zwar seien alle Gefangenen in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung einbezogen, aber nur ein kleiner Teil in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern deshalb unter anderem, dass die im Strafvollzug geleistete Arbeit in diesen drei Versicherungen paritätisch beitragspflichtig und anspruchsbegründend wird. Außerdem solle die Zeit des Strafvollzugs von Gefangenen, die aus unterschiedlichen Gründen keiner Arbeit nachgegangen sind, als rentenrechtliche Zeit gewertet werden, so dass nach Erfüllen der allgemeinen Wartezeit der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten bleibt.
hin Nr. 246 vom 06.05.2013
Artikel
06.05.2013