Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
15.10.2013

Regierung verteidigt "Pflege-Bahr" gegen Kritik

Die private Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) wird nach Ansicht der Bundesregierung von Warentestern zu Unrecht kritisiert. Die staatlich geförderte Versicherung weise im Vergleich zu herkömmlichen Verträgen zahlreiche Vorteile auf, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14804) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14730). So bestehe seitens der Versicherer eine Verpflichtung, Verträge mit Verbrauchern abzuschließen (Kontrahierungszwang), wobei Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse nicht gestattet seien.


 Damit könnten heute deutlich mehr Bürger privat vorsorgen, als das bislang der Fall war. Das Ziel der Zusatzversicherung sei auch nicht, die Finanzierungslücken im Pflegefall vollständig zu schließen. Mit dem staatlichen Zuschuss zur privaten Pflegevorsorge solle vielmehr der Einstieg in mehr Eigenverantwortlichkeit gefördert werden, also die Absicherung eines Teils der bestehenden Lücke zwischen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den voraussichtlichen Kosten im Pflegefall.

Für Menschen, die eine höhere Absicherung im Pflegefall wünschten, bestehe grundsätzlich die Möglichkeit der Kombination einer Pflege-Zusatzversicherung mit einer ungeförderten Pflegetagegeldversicherung, schreibt die Regierung weiter.

hib Nr. 475 vom 10.10.2013