Die vom Bundestag beschlossene Reform der Prozesskostenhilfe, die allen Bürgen Rechtsschutz unabhängig von Einkunft und Vermögen garantieren soll, bleibt unverändert. Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, das Gesetz zu bestätigen. Die vom Bundesrat in seiner Anrufung am 7. Juni 2013 geforderte Entlastung der Justizhaushalte wird nicht weiter verfolgt.
Da der Vermittlungsausschuss keine Änderungen an der Reform der Prozesskostenzhilfe vorschlägt, muss sich der Deutsche Bundestag auch nicht mehr damit befassen - das unveränderte Gesetz wird direkt dem Bundesrat zugeleitet. Dieser entscheidet am 5. Juli 2013 über die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Verzichtet er darauf, kann die Reform wie geplant am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
PM des BR 164/13 v. 26.06.2013
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01.07.2013