Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2013 das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gebilligt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden. Das Gesetz gestaltet die Prozesskostenhilfe, die allen Bürgern Rechtsschutz unabhängig von ihren Einkünften garantiert, künftig deutlich effizienter. Die Länder hatten den Beschluss des Bundestages am 7. Juni des Jahres in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um eine Entlastung der Justizhaushalte der Länder zu erreichen. Bund und Länder einigten sich am 26. Juni jedoch darauf, das Gesetz unverändert zu bestätigen.
PM des Bundesrats vom 05.07.2013
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10.07.2013