Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
12.07.2013

Qualifizierter Mietspiegel zur Bestimmung der KdU

Qualifizierte Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB können Grundlage der Bestimmung der angemessenen Miete nach § 22 Abs. 1 SGB II sein. Wird der Durchschnittsmietpreis (Basismiete) eines qualifizierten Mietspiegels zugrunde gelegt, bedarf es keiner weiteren Ermittlungen, ob es Wohnungen zu den abstrakt angemessenen Quadratmeter-Nettokaltmieten im örtlichen Vergleichsraum in einer bestimmten Häufigkeit gibt; dies steht vielmehr aufgrund der qualifizierten Mietspiegel, der zur Bestimmung des angemessenen Quadratmeterpreises für die Kaltmiete zugrunde gelegt wurden, und der Anwendung des Durchschnittswert dieser Mietspiegel fest .


LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.6.2013, Az. L 1 AS 19/13