Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
04.04.2013

Philippinische Pflegekräfte für Deutschland

Ausgebildete Pflegekräfte sind in Deutschland knapp. Aktuell gibt es etwa 10.000 offene Stellen für Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Um den Bedarf zu decken, ist am 19. März in Manila (Philippinen) eine Vermittlungsabsprache  zwischen der Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsverwaltung der Philippinen unterzeichnet worden. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass philippinische Pflegekräfte in Deutschland arbeiten können. Entsprechende Absprachen gab es bisher nur mit den Arbeitsverwaltungen von Kroatien und mit Serbien.

 
Die Vereinbarung orientiert sich am Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieser sieht vor, dass eine länderübergreifende Anwerbung von Gesundheitspersonal nur erfolgen soll, wenn im Ausgangsland kein Fachkräftemangel besteht. Um die philippinischen Pflegekräfte auf ihre Arbeit in Deutschland vorzubereiten, erhalten sie in ihrem Heimatland eine sprachliche und kulturelle Schulung. In Deutschland werden sie dann zu denselben Vertragskonditionen beschäftigt wie deutsche Pflegekräfte.  
 
PM des BMAS vom 20.03.2013