Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
28.10.2013

Patientenmobilitätsrichtlinie

Am 25.10.2013 wurde die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität vollständig wirksam. Alle Versicherten in der Europäischen Union können sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen und bekommen die Behandlungskosten von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden.

 
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Thomas Ilka: „Die Patientenmobilitätsrichtlinie birgt gute Chancen für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten in Europa. Gerade in Hinblick auf die Netzwerke, die sich Stück für Stück weiterentwickeln werden.“
 
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 einen Anspruch auf Kostenerstattung für EU-Auslandsbehandlungen; eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist und bleibt nur für Krankenhausbehandlungen im Ausland vorgeschrieben.
 
Patientinnen und Patienten können sich ab heute an eine eigens eingerichtete nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) wenden, um sich über ihre Ansprüche bei EU-Auslandsbehandlungen zu informieren und um an Informationen über Gesundheitsdienstleister im EU-Ausland zu gelangen.
 
Weitere Vorgaben der Richtlinie betreffen die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen. Außerdem wird die Einrichtung freiwilliger fachspezifischer Netzwerke angestoßen, durch die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gezielt intensiviert wird. Das Netzwerk zu elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth) hat seine Arbeit bereits im vergangenen Jahr aufgenommen. Ein Netzwerk zur Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien befindet sich im Aufbau. Und nicht zuletzt wird derzeit auf EU-Ebene ein organisatorischer Rahmen für den Zusammenschluss besonders qualifizierter Versorgungseinrichtungen zu „Europäischen Referenznetzwerken“ geschaffen, insbesondere auf dem Gebiet der Seltenen Erkrankungen.
 
PM des BMG vom 25.10.2013