Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
26.11.2013

Optikerbesuch nach der Arbeit ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert

Das Nachstellenlassen einer Brille auf dem Nachhauseweg von der Arbeit ist unversicherte Vor- bzw. Nachbereitungshandlung und unterfällt nicht mehr dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII, wenn das Optikergeschäft nicht auf direktem Weg, sondern auf einem sog. Abweg liegt.

SG Augsburg, 14.11.2013, Az. S 8 U 246/13