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14.01.2014
OLG Schleswig-Holstein: Selbstbehalt beim Elternunterhalt bleibt bei 1.600 €
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab 01.01.2014 veröffentlicht. Nach den Unterhaltsleitlinien bleibt der Selbstbehalt beim Elternunterhalt - also der Selbstbehalt der Kinder gegen über ihren Eltern - auch im Jahr 2014 bei 1.600 € zzgl. 50 % des darüber hinausgehenden Einkommens.