Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
14.01.2014

OLG Schleswig-Holstein: Selbstbehalt beim Elternunterhalt bleibt bei 1.600 €

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab 01.01.2014 veröffentlicht. Nach den Unterhaltsleitlinien bleibt der Selbstbehalt beim Elternunterhalt - also der Selbstbehalt der Kinder gegen über ihren Eltern - auch im Jahr 2014 bei 1.600 € zzgl. 50 % des darüber hinausgehenden Einkommens.