Seit 1. August arbeiten die Jobcenter mit einem neuen, vereinfachten Hartz IV-Antrag. Genutzt wird dieser in Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Landkreisen und kreisfreien Städten (gemeinsame Einrichtungen).
Für die BA ist es eine schwierige Aufgabe, die Komplexität der Grundsicherung in eine bürgernahe, verständliche Sprache zu übersetzen. In den vergangenen drei Jahren wurden über 180 Dokumente, wie zum Beispiel Bewilligungsbescheide oder Anhörungs- und Mitwirkungsschreiben überarbeitet und in einfachere Verwaltungssprache gebracht. Die Einführung des neuen, überarbeiteten Hartz IV-Antrages rundet dieses Projekt ab, beendet es aber nicht. Bei der Überarbeitung des Antrages auf Leistungen der Grundsicherung wurden auch Experten einbezogen. Zusätzlich wurde der Antrag mit Kunden der Jobcenter erprobt und kritisch diskutiert. Der neue Hartz IV-Antrag hat einen vereinfachten Textaufbau, Textmengen wurden reduziert und durch die bessere optische Gestaltung werden Kunden einfacher durch den Antrag geführt. Parallel dazu wurden auch die Ausfüllhinweise angepasst, die zusätzlich in englischer, türkischer und russischer Sprache zur Verfügung stehen.
PM der BA vom 01.08.2013
Artikel
06.08.2013