Aufsatz von Geiger in info also 1/14:
Neue Regelung zum nahtlosen Krankenversicherungsschutz
Der Aufsatz befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen von § 188 Abs. 4 S. 1 SGB V (" Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt") auf die "Auffangkrankenversicherung" nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Artikel
18.03.2014