Der Bundesrat hat heute einem Gesetz zugestimmt, das die finanzielle Grundlage für 30.000 neue öffentlich geförderte Kinder-Betreuungsplätze bildet. Es setzt eine Vereinbarung von Bund und Ländern um, die hierfür erforderlichen Investitions- und Betriebskosten gemeinsam zu finanzieren. Für den Betreuungsausbau stellt das Gesetz daher rund 580 Millionen Euro zur Verfügung. An den Betriebskosten wird sich der Bund für das Jahr 2013 mit 18,75 Millionen Euro beteiligen. Dieser Betrag soll bis zum Jahr 2015 auf 75 Millionen steigen.
Die Vereinbarung sollte ursprünglich bereits im Dezember letzten Jahres umgesetzt werden. Der Bundesrat verweigerte jedoch dem "Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags", das die Regelung enthielt, am 14. Dezember 2012 die erforderliche Zustimmung. Daher beriet der Bundestag die Finanzierungsfragen in einem neuen Gesetz.
PM 19/13 des Bundesrats vom 01.02.2013
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14.02.2013