Die Fraktion Die Linke will verhindern, dass Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, gegen ihren Willen eine vorzeitige Rente beantragen müssen. In einem Antrag (18/589) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Verpflichtung und auch die Berechtigung der Jobcenter aufhebt, unabhängig vom Willen der betroffenen Person für diese einen Rentenantrag zu stellen.
Die Linke schreibt dazu, dass jährlich zehntausende Personen ab 63 Jahren von dieser „zwangsweise vorgezogenen Verrentung“ betroffen seien. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich die betroffenen Personen über ihren Antrag auf vorzeitige Rente entscheiden, werde „ausgehebelt“. Und weiter heißt es in dem Antrag: „Die Rentenansprüche werden massiv und dauerhaft abgesenkt, weil für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts ein Abschlag von der Rente in Höhe von 0,3 Prozentpunkten erfolgt. Das bedeutet aktuell bei einem Renteneintritt mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine lebenslange Kürzung in der Regel von 8,7 Prozent des Rentenanspruchs.“ Hinzu komme, dass die Höhe der zu erwartenden Rente bei dieser Art Verrentung keine Rolle spiele, und es daher nicht ausgeschlossen sei, dass durch die Abschläge eine dauerhafte Fürsorgeabhängigkeit im Alter überhaupt erst geschaffen werde, argumentiert Die Linke.
hib Nr. 097 vom 20.02.2014
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21.02.2014