Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
15.08.2013

Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII) für ein gehörloses Kind

Ein wichtiger Bestandteil der im SGB XII geregelten Sozialhilfe sind die Eingliederungsleistungen für Behinderte. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für ein gehörloses Kind umfassen gebärdensprachliche Unterrichtsleistungen zugunsten des Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärdensprachkurses durch Privatlehrer für dessen Eltern aus Mitteln der Sozialhilfe. Weitergehende Leistungsrechte kann das gehörlose Kind auch weder aus Art. 26 der Charta er Grundrechte der Europäischen Union (GRCH) oder aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder aus den Art. 24 Abs. 3, 30 des Behindertenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN-BRÜ) herleiten.


LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.7.2013, Az. L 7 SO 4642/12