Die vom Sozialgericht Gotha im Beschluss vom 26.05.2015 (S 15 AS 5157/14) geäußerten Bedenken an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II werden vom 16. Senat nicht geteilt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebiete die Verfassung nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloser Sozialleistungen (BVerfG, 07.07.2010, Az. 1 BvR 2556/09). Dies gelte auch für den vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes gemäß § 31a Abs. 1 S. 3 SGB II, wenn das physische Existenzminimum durch ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen sichergestellt ist.
Bayerisches LSG, 08.07.2015, Az. L 16 AS 381/15 B ER