Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus besonders förderungsbedürftigen Familien erleichtern soll. Hierzu ist unter anderem vorgesehen, den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen zum Beispiel den Eigenanteil bei Schülerfahrkarten, die Kosten für Sportausrüstung, finanzielle Hilfen bei Klassenausflügen und das Antragsverfahren für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen. Hierbei werden die von Ländern und Kommunen in den letzten zwei Jahren gesammelten Praxiserfahrungen berücksichtigt.
PM des Bundesrats 201/12 vom 14.12.2012
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15.12.2012