Der Bundesrat möchte mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung präzisieren und langfristige Fördermöglichkeiten von tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich schaffen. Zur Begründung führt er aus, dass es auch bei guter wirtschaftlicher Situation eine Gruppe von Arbeitslosen gibt, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint. Für diese bedürfe es des Angebots von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhalten, zu stärken bzw. wiederherzustellen.
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11.06.2013