Die Koalition will die Säumniszuschläge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) senken und einen Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) einführen. So sollen Versicherte vor Überschuldung geschützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf von Union und FDP (17/13079).
Bislang werde seit den Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2007 in der GKV für freiwillig Versicherte und bisher nicht Versicherte ein höherer Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags erhoben. Dieser sollte eigentlich „die Verpflichtung zur Beitragszahlung durchsetzen und damit dem Schutz der Solidargemeinschaft dienen“. Es habe sich jedoch gezeigt, dass dieser erhöhte Säumniszuschlag, der jährlich 60 Prozent erreichen könne, das Problem der Beitragsrückstände „nicht gelöst, sondern verschärft hat“. Dadurch überschuldete Mitglieder könnten in vielen Fällen keine oder nur verminderte Beiträge zahlen. Deshalb sollen die Säumniszuschläge auch für freiwillig in der GKV Versicherte künftig nur noch ein Prozent monatlich betragen.
Gleichzeitig will die Koalition einen Notlagentarif für Beitragsschuldner in der privaten Krankenversicherung einführen. Seit 2009 sei jede Person mit Wohnsitz in Deutschland zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung verpflichtet, sofern sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderweitig abgesichert sei. Damit sei es nicht mehr möglich, Versicherte, die ihrer Pflicht zur Beitragszahlung nicht nachkommen, aus der Krankenversicherung auszuschließen. In der PKV werde in diesen Fällen der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ruhend gestellt und die Leistungen auf ein Notfallniveau herabgesetzt. Zudem sehe das Gesetz vor, dass die Versicherung im Basistarif fortzusetzen sei, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens alle ausstehenden Beitragsschulden vollständig bezahlt werden. Auch diese Regelung habe sich „zum teil als unzweckmäßig erwiesen“. Versicherte, die ihre Beitrage nicht zahlen, sollen nach dem Entwurf nach der durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens in diesen Notlagentarif überführt werden, für den eine einheitliche Prämie kalkuliert werde. Ein Anspruch des Versicherten auf Behandlung bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Mutterschaft bleibe „auch im Notlagentarif bestehen“.
Die Koalition schreibt, es gäbe derzeit rund 146.000 Versicherte in der PKV, die ihre Pflicht zur Beitragszahlung nicht nachkämen und nach Inkrafttreten des Notlagentarifs in diesen überführt würden. Man gehe davon aus, dass die niedrigere Prämie des Notlagentarifs eine „höhere Zahlungsmoral“ von bisher säumigen Beitragszahlern nach sich ziehen werde. Insgesamt sei es Ziel des Gesetzentwurfs zu verhindern, dass den Versicherten weitere Schulden entstehen und dafür zu sorgen, dass die Versicherten ihre Krankenversicherungsbeiträge wieder regelmäßig erbringen und damit auch alle ursprünglich vereinbarten Leistungen der Krankenversicherung in vollem Umfang in Anspruch nehmen könnten.
hib Nr. 239 vom 29.04.2013