Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
08.10.2013

Keine Prozesskostenhilfe für Klage gegen neue Hartz-IV-Regelsätze


Wer gegen die bewilligten Leistungen nach dem SGB II allein mit der Begründung klagt, die Regelsätze für Erwachsene seien verfassungswidrig, hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die ab 1. Januar 2011 geltenden Regelsätze sind zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichend. Die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die Ermittlung der Regelsatzhöhe wegen methodischer Mängel für verfassungswidrig hält, ist fernliegend. Daher sind hinreichende Aussichten für einen solchen Prozess nicht gegeben und die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse scheidet aus.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. März 2013, L 5 AS 606/12 B; PM 9/13 vom 18.09.2013