Ein (ehemaliger) Arbeitgeber hat keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Kostenerstattung für ihre dem Beklagten auf dessen Verlangen erteilte Auskunft, konkret eine Verdienstbescheinigung. Im Bereich des SGB II existiert hierfür keine Rechtsgrundlage.
BSG, 04.06.2014, Az. B 14 AS 38/13 R
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13.06.2014