Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
24.06.2014

Keine Änderung bei Logopäden-Vergütung

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Abkopplung der Honorarentwicklung bei Logopäden von der sogenannten Grundlohnsummenanbindung. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz (CDU) am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Grundlage der öffentlichen Sitzung war eine Petition, in der auf die niedrige Vergütung von Logopäden hingewiesen wurde. Honorare in Höhe von 24 bis 38 Euro für eine 45-minütige Einzelbehandlung führten zur Selbstausbeutung der Logopäden, sagte die Petentin Christiane Schrick, staatlich examinierte Logopädin mit eigener Praxis in Norderstedt. Viele ihrer Kollegen, so Schrick, stünden finanziell vor dem Aus oder müssten ihre Altersvorsorgen auflösen, um den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten.


Die Petentin forderte daher eine Abkopplung der Honorarentwicklung bei Logopäden von der Grundlohnsummensteigerungsrate - der von der Bundesregierung errechneten maximalen Honorarerhöhung - die seit dem Jahr 2000 unterhalb der Inflationsrate liege und einen Reallohnverlust mit sich bringe. Zudem müsse es Ärzten erlaubt werden, „ohne Druck“ in angemessener Zahl Therapien zu verordnen, was allerdings aufgrund der Budgetierung immer seltener erfolge, sagte Schrick.

Was die Verordnungen angeht, so sah sich die Gesundheits-Staatssekretärin nicht auskunftsfähig. Diese Zahlen lägen dem Ministerium nicht vor, sagte Widmann-Mauz. Festzustellen sei aber, dass die Ausgaben im Bereich der Logopädie innerhalb der letzten zehn Jahre um 75 Prozent gestiegen seien, „und damit deutlich überdurchschnittlich im Verhältnis zu anderen Leistungsbereichen in der Gesetzlichen Krankenversicherung“. Was den von der Petentin erhobenen Vorwurf angeht, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) würde die Ärzte lediglich über Einsparungsmaßnahmen, nicht aber über die Möglichkeit der Verordnung von Therapien informieren, sagte die Staatssekretärin zu, dies gegenüber den zuständigen Länderministerien zur Sprache zu bringen.

Mit Blick auf die Grundlohnsummenrate stellte Widmann-Mauz fest, dass es 2014 einen allgemeinen Verbraucherpreisindex von 1,4 Prozent gebe, während die Grundlohnratenbindung bei 2,81 Prozent liege. „Auch das muss man erwähnen“, sagte die Staatssekretärin. Sie wies auch auf zwei „maßgebliche Verbesserungen“ hin, die der Gesetzgeber seit Einreichung der Petition eingeführt habe. So gebe es inzwischen eine Schiedsstellenregelung, um zum Abschluss sachgerechter Verhandlungen zwischen Kassen und Verbänden zu kommen. Außerdem sei die Vorlagepflicht der Abschlüsse aufgehoben worden, was dazu führe, dass die Vertragspartner auch über die Grundlohnrate hinausgehen könnten.

hib Nr. 328 vom 23.06.2014