Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern, zu denen auch US-Amerikaner gehören, ersetzt der Aufenthaltsstatus auf der Grundlage des NATO–Truppenstatuts nicht den für den Elterngeldbezug vorausgesetzten qualifizierten ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel. Es besteht daher kein Anspruch auf Elterngeld.
BSG, 10.07.2014, Az. B 10 EG 5/14 R
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14.07.2014