Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
14.07.2014

Kein Elterngeld bei Aufenthaltsstatus auf der Grundlage des NATO–Truppenstatuts

Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern, zu denen auch US-Amerikaner gehören, ersetzt der Aufenthaltsstatus auf der Grundlage des NATO–Truppenstatuts nicht den für den Elterngeldbezug vorausgesetzten qualifizierten ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel. Es besteht daher kein Anspruch auf Elterngeld.


BSG, 10.07.2014, Az. B 10 EG 5/14 R