Die gerichtsinterne Mediation in sozialgerichtlichen Verfahren hat mittlerweile einen festen Platz inne. Insbesondere die überdurchschnittlich hohe Erledigungsquote von über 80 % als auch die sehr hohe Akzeptanz- und Zufriedenheitsquote für sämtliche Beteiligten von rund 90 % haben dafür gesorgt, dass die sozialgerichtsinterne Mediation in geeigneten Fällen aus dem Gerichtsalltag nicht mehr hinwegzudenken ist. Mit Hilfe eines Mediationsverfahrens sollen die Beteiligten - alternativ zum streitigen Sozialgerichtsprozess - unter Einschaltung eines unparteiischen Dritten, eines Mediators, selbst und einvernehmlich eine Lösung des bestehenden Konflikts bzw. der bestehenden Konflikte finden. Das Mediationsverfahren ist nicht nur darauf gerichtet, aktuelle Probleme zu lösen, sondern auch darauf, künftigen Problemen entgegenzuwirken und so die Rechtsbeziehungen zueinander allgemein zu verbessern. Auch die Kommunikation zwischen den Beteiligten wird oft nachhaltig verbessert. Ebenso ist es in der Mediation häufig möglich, Problemlösungen im Interesse aller in kürzerer Zeit zu realisieren als in einem langdauernden Sozialgerichtsprozess. In geeigneten Verfahren ist die Mediation also eine sehr sinnvolle alternative Streitbeilegungsmöglichkeit, deren Versuch nach allgemeiner Auffassung lohnenswert ist.
Eine andere Auffassung vertritt dazu hingegen das Jobcenter Landkreis Neumarkt i. d. Oberpfalz.
Das Sozialgericht Regensburg und der Blogautor hatten ebenso wie die Kläger selbst die Durchführung einer Mediation zwischen den Klägern und dem Jobcenter Neumarkt befürwortet. Zwischen dem Jobcenter und den Klägern sind mehrere Klageverfahren beim Sozialgericht Regensburg anhängig. Das Jobcenter Neumarkt erklärte sich mit der Mediation aber nicht einverstanden, weil dann die "Verwirrung über die einzelnen Klagegegenstände und -intentionen noch größer wird" und die "Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Durchführung eines Mediationsverfahrens" ohnehin nicht gesehen werde.
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02.08.2013