In einer aktuellen Entscheidung (Az.L 11 AS 456/12) findet das LSG Niedersachsen-Bremen überaus deutliche Worte zum prozessualen Vorgehen eines Jobcenters:
"Ein SGB II-Leistungsträger, der die nachträgliche Erstellung eines schlüssigen Konzepts ablehnt ohne gleichzeitig substantiiert einen Ausfall der Erkenntnismöglichkeiten darzulegen, hat offensichtlich kein Interesse an einer den gesetzlichen Vorgaben des SGB II entsprechenden Berufungsentscheidung. Damit fehlt ihm auch das Rechtsschutzinteresse für eine von ihm geführte Berufung gegen ein sozialgerichtliches Urteil".
(K)ein Einzelfall!?