"Auch für den Kläger ist es höchste Zeit, hier einen deutlichen Sinneswandel vorzunehmen. Die von ihm zur Schau gestellte Grundeinstellung ist weder moralisch, noch gesellschaftlich konsensfähig."
(Schriftsatz des Jobcenters Eichstätt vom 02.01.2017 an das Sozialgericht München - Az. S 16 AS 2108/16)
Eindrucksvoll!