Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
30.04.2013

Hohe Hürden für das Merkzeichen "aG"

Ohne Erfolg klagte ein Oberschenkelamputierter, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme ständig auf zwei Unterstützen angewiesen ist, auf die Erteilung des Merkzeichens "aG". Dieses ist Voraussetzung für eine Sonderparkberechtigung und setzt eine außergewöhnliche Gehbehinderung voraus. Man darf also nur mit fremder Hilfe oder nur mit größter Anstrengung kurze Wegstrecken außerhalb des Autos zurücklegen können. Ein Gehvermögen von 100 m ohne wesentliche Pausen reiche nach Auffassung der Richter dafür nicht aus. Das gelte auch, wenn die Autotür behinderungsbedingt zum Aussteigen voll geöffnet werden müsse. Denn die Sonderparkberechtigung diene nicht der Erleichterung des Ein- und Aussteigens, sondern solle schwerstbehinderte Menschen möglichst nah an ihr Ziel fahren lassen.

 
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. September 2012, L 7 SB 29/10, PM vom 24.04.2013