Rentner stellen sich häufig die Frage, wieviel sie zu ihrer Rente hinzu verdienen dürfen, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt. Für die Beantwortung dieser Frage gelten die folgenden Grundsätze:
Bezieher von Altersrenten nach Erreichen der Regelaltersgrenze können unbegrenzt hinzuverdienen.
Bezieher von Altersrenten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen anrechnungsfrei lediglich 450,00 € monatlich hinzuverdienen.
Besonderheiten gelten für Teilrentner. Die Hinzuverdienstgrenze muss individuell errechnet werden und hängt u.a. vom Rentenwert ab.
Für volle Erwerbsminderungsrentner gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450,00 €.
Für Teilerwerbsminderungsrentner ist eine individuelle Berechnung durchzuführen.
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11.08.2014