Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
05.10.2013

Heranziehung zum Kostenbeitrag nur bei rechtmäßiger Hilfemaßnahme

Jedenfalls dann, wenn der zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme nach dem SGB VIII Herangezogene in dem der Bewilligung der Maßnahme zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren nicht beteiligt gewesen ist und nicht aus eigenem Recht die Bewilligung der Jugendhilfemaßnahme anfechten kann, ist im Rahmen der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag die Rechtmäßigkeit der Hilfemaßnahme inzident zu überprüfen. Ist die Maßnahme nicht rechtmäßig, ist eine Heranziehung nicht zulässig.
OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.09.2013, Az. 4 LA 50/12