Seit Inkrafttreten der „Hartz-IV-Gesetzgebung“ zum 01.01.2005 nimmt dieser Bereich zahlenmäßig beim Sozialgericht Düsseldorf erstmals nicht mehr Platz 1 ein. Der Bestand an anhängigen Streitsachen aus dem Bereich der Grundsicherung betrug zum 31.12.2012 18 %, im Vorjahr waren es noch 22%. Der Bestand an Verfahren aus den Rechtsgebieten der Sozialhilfe und dem Asylbewerber-leistungsgesetz ist mit 5 % unverändert geblieben. Gestiegen ist dagegen der Bestand an Verfahren aus dem Rentenrecht, der im Jahr 2012 25 % ausmachte.
Während uns in der Vergangenheit überwiegend Renten wegen Erwerbsminderung beschäftigt haben, geht es jetzt zunehmend auch um Verfahren, die Betriebsprüfungen zum Gegenstand haben. Hintergrund dieser Streitsachen ist die Frage, ob Arbeitgeber für ihre Beschäftigten ordnungsgemäß Sozialver-sicherungsbeiträge abgeführt haben. Da insoweit auch zurückliegende Zeiträume überprüft werden, stehen dabei oft hohe Summen im Streit, teilweise in Millionenhöhe. In dem Zusammenhang ist auch die Zahl der einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Rentenrecht angestiegen.
PM des SG Düsseldorf vom 28.02.2013
Anmerkung: Bei den angesprochenen Betriebsprüfungen dürfte es sich insbesondere auch um sog. CGZP-Verfahren handeln. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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01.03.2013