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10.07.2013
Gebühren sparen - noch im Juli zum Anwalt
Am 05.07.2013 hat der Bundesrat das vom Bundestag gebilligte 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) gebilligt. Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das voraussichtlich am 01.08.2013 in Kraft tritt, hebt u.a. die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelte Rechtsanwaltsvergütung an. Die Gebührenerhöhung erfasst alle Rechtsgebiete, auch das Sozialrecht. Im Durchschnitt aller Rechtsgebiete erhöhen sich die Rechtsanwaltsgebühren rechnerisch um rund 14 Prozent. Da bis zum Inkrafttreten des KostRMoG, also voraussichtlich bis zum 31.07.2013, aber die bisherigen Regelungen des RVG anzuwenden sind (§ 60 RVG), empfiehlt es sich, den Rechtsanwalt, natürlich nur wenn es schon sinnvoll und möglich ist, noch bis dahin - zu den nicht erhöten Gebühren - zu beauftragen.