Die Finanzhilfen des Bundes an die Bundesländer für den Ausbau der Kindertagesbetreuung sollen nach dem Willen des Bundesrates länger ausgezahlt werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Länderkammer (18/69) soll sichergestellt werden, dass alle aus Mitteln des Bundes finanzierten Neu- und Umbauten von Kitas abgeschlossen werden können. Der Bundesrat begründet die Gesetzesinitiative mit den spezifischen Problemen beim Kita-Ausbau vor allem in größeren Städten und Ballungsräumen, um den seit dem 1. August dieses Jahres geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder umzusetzen.Konkret sieht der Gesetzentwurf des Bundesrates vor, dass die Fristen für 7,5 Prozent der Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden.
Hierfür habe der Bund Mittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro bereitgestellt. Von diesen Geldern seien bis Oktober dieses Jahres bereits 88,7 Prozent in die Länder geflossen. Auch die Fristen für Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 – 2014“ sollen verlängert werden: für 25 Prozent des Gesamtvolumens bis Ende 2015 statt Ende 2013 und für weitere 25 Prozent bis zum 30. Juni 2016 statt bis zum 31. März 2014. Mit diesem Programm habe der Bund weitere 580,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen seien bis Oktober dieses Jahres 85,67 Prozent für Baumaßnahmen bewilligt worden seien.
hib Nr. 509 vom 28.11.2013
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02.12.2013