Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
04.07.2013

Frage nach der Wirksamkeit von Komplementärmedizin

Wirksamkeit und Verbreitung von Komplementärmedizin, z.B. Naturheilverfahren oder Homöopathie, stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (17/14262). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie komplementärmedizinische Methoden und Produkte bewertet und wie viel Prozent der deutschen Bevölkerung Angebote in Anspruch nehmen, die man der Komplementär- oder Alternativmedizin zuordnen kann. Auch interessiert die Abgeordneten, wie hoch der Anteil der komplementärmedizinischen Medikamente auf dem deutschen Markt ist und welcher Umsatz nach Kenntnis der Bundesregierung mit komplementärmedizinischen Leistungen in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt in Deutschland erwirtschaftet wurden. Zudem fragen die Sozialdemokraten unter anderem, auf welche Höhe sich die von den Krankenkassen gezahlten Kosten für komplementärmedizinischen Leistungen in den Jahren seit 2008 belaufen.

Mit dem Begriff der Komplementärmedizin würden Behandlungsmethoden und Konzepte beschrieben, die sich selbst als Ergänzung zu schulmedizinischen Ansätzen verstehen, heißt es in der Kleinen Anfrage weiter. Es stelle sich die Frage, in welchem Umfang die Anwendung komplementärmedizinischer Methoden in Deutschland tatsächlich stattfinden und in welche Richtung sich diese zukünftig entwickeln werden. Man müsse zudem debattieren, ob bezüglich des Kenntnis- und Erfahrungsstandes zur Wirksamkeit der Komplementärmedizin Forschungsbedarf bestehe.

hib Nr. 373 vom 04.07.2013