Von 1949 bis 1975 lebten mindestens 700.000 Kinder und Jugendliche in (westdeutschen) Heimen unter zum Teil schlimmsten Bedingungen mit vielfältigen körperlichen, seelischen und sexuellen Übergriffen durch das - geistliche und weltliche - Heimpersonal. Unter den Folgen leiden viele ehemalige Heimkinder noch heute. Deswegen wurde der "Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" ("Fonds Heimerziehung West") mit einem Volumen von 120.000.000 € eingerichtet, aus dem die Betroffenen finanzielle Entschädigung erhalten können.
Ansprüche, die den Fonds "Heimerziehung West" betreffen, müssen bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle aber spätestens bis zum 31.12.2014 eingereicht werden. Die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle kann u.a. über http://www.fonds-heimerziehung.de/ in Erfahrung gebracht werden.
Betroffene Heimkinder sollten beachten, dass in Fällen erlittener körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt auch Ansprüche aus dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) bestehen können. Näheres zur Opferentschädigung nach dem OEG erfahren Sie hier.
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17.12.2014