Die Länder setzen sich dafür ein, dass die Kommunen mehr Zeit bekommen, um vom Bund geförderte Kindertageseinrichtungen fertigzubauen, ohne dass Fördergelder verloren gehen.
Mit einem nun beschlossenen Gesetzentwurf wollen sie erreichen, dass die vom Bund im Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" bereitgestellten Gelder und die zusätzlichen Mittel des "Investitionsprogramms 2013-2014" länger als bisher vorgesehen zur Verfügung stehen. Insbesondere in den Ballungsgebieten bedarf es eines längeren Durchführungszeitraums, weil es aus unvorhersehbaren Gründen teilweise zu Bauzeitverzögerungen gekommen ist, begründet der Bundesrat seinen Vorstoß. Daher ist vorgesehen, dass die Baumaßnahmen bis zu eineinhalb Jahre später als bisher geplant (in einigen Fällen also längstens bis zum 30. Juni 2016) abgeschlossen werden können.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn in diesem besonderen Fall innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterleiten muss, da der Bundesrat die Sache als besonders eilbedürftig bezeichnet hat.
PM des Bundesrats 238/13 vom 08.11.2013
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09.11.2013