Einige der geplanten Regelungen zur Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind unter Gesundheitsexperten weiter umstritten. Bei einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss in Berlin standen die künftigen Beiträge und Zusatzbeiträge im Mittelpunkt des Interesses und davon ausgehend die Frage nach der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungskosten. Die Sachverständigen und Abgeordneten berieten zugleich über fünf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie einen von der Fraktion Die Linke.
Der Entwurf für das "GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz" (GKV-FQWG) (18/1203) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Mehrere Sachverständige kritisierten die Prognose von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), wonach ab 2015 mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder weniger bezahlen werden als heute. Da die „strukturelle Einnahmeschwäche“ in der GKV auch nach der Reform bestehen bleibe und der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds vorübergehend gekürzt werde, sei eine solche Erwartung "nicht nachvollziehbar", merkte ein Einzelsachverständiger an. Ein anderer Einzelsachverständiger monierte, der Hinweis des Ministers sei wenig hilfreich, weil ja mit dem neuen System ein Qualitätswettbewerb an die Stelle des vorherrschenden Preiswettbewerbs treten solle.
Die Arbeitgeberverbände kritisierten den Wegfall der "kleinen Kopfpauschale", also der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge, und forderten eine konsequente Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnkosten. Der gesetzliche fixierte Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 7,3 Prozent sei zwar zu begrüßen, jedoch stiegen künftig bei Lohnerhöhungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze dennoch die Abgaben für Arbeitgeber, die auch noch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tragen müssten.
Sozialverbände und Gewerkschaften machten im Gegenzug deutlich, dass mit der Festschreibung der Beiträge für die Arbeitgeber das Solidarprinzip in der GKV infrage gestellt werde, zumal bei den ständig steigenden Gesundheitsausgaben mit höheren Beiträgen zu rechnen sei. Ein Verbandsvertreter erklärte, es müsse pro Jahr mit 0,2 bis 0,3 Prozent Beitragssteigerung kalkuliert werden. Wenn dann der Arbeitnehmeranteil in wenigen Jahren bei zehn Prozent ankomme, stelle sich die Frage, ob das durchzuhalten sei. Der Vertreter eines anderen Verbandes erinnerte daran, dass schon die Pflegebeiträge steigen werden und die Bürger überdies mit einem sinkenden Rentenniveau konfrontiert seien. In der GKV hätten die Kassen außerdem viele Leistungen schon ausgegliedert.
Von den Krankenkassen kam die Anregung, für die Rücklagen im Gesundheitsfonds eine Obergrenze festzulegen. Wenn diese überschritten würde, könnte das überschüssige Geld an die Kassen ausgezahlt werden, um die Beiträge stabil zu halten. Verbraucherverbände forderten, im Internet aktuell die Zusatzbeiträge der Krankenkassen darzustellen, damit die Versicherten entscheiden könnten, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten und die Kasse wechselten.
hib Nr. 272 vom 22.05.2014
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23.05.2014