Die Bundesregierung will die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten. Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11472) vorgelegt. Unter anderem sollen Änderungen im PKH-Verfahren sicherstellen, „dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären“, heißt es in der Vorlage. Ziel dabei sei es, „ungerechtfertigte Prozesskostenbewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken.“
hib Nr. 002 vom 04.01.2013
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04.01.2013