Seit dem 1. Januar 2013 ist bei allen Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen und beim Landessozialgericht der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Hierfür wurde das „elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) eingerichtet. Ab sofort können alle Schriftstücke, wie Klagen, Anträge und Rechtsmittel über das EGVP rechtswirksam, sicher und schnell elektronisch an die Sozialgerichte und das Landessozialgericht geschickt werden. Die Sozialgerichte und das Landessozialgericht sind damit rund um die Uhr für die Prozessbeteiligten und ihre Anwälte elektronisch erreichbar. Um die Datensicherheit zu gewährleisten sind die elektronischen Dokumente mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Übersendung einer normalen E-Mail ist also nicht ausreichend. Die erforderliche Software wird kostenlos auf der Seite www.egvp.de zur Verfügung gestellt. Hier finden sich auch weitere Einzelheiten.
PM des LSG NRW vom 04.01.2013
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04.01.2013