Die Einsichtnahme in die Patientenunterlagen ist in vielen Fällen, insbesondere, wenn ärztliche Fehler im Raum stehen, für den Patienten bzw. dessen Anwalt unverzichtbar zur Rechtsdurchsetzung. Ärzte stehen der Gewährung von Einsicht in die Unterlagen oftmals aber skeptisch und zurückhaltend gegenüber. Zu Unrecht. Es besteht nach ständiger Rechtsprechung ein Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenunterlagen. Ein Ansruch auf Überlassung der Originalunterlagen besteht indes nicht. Der Arzt muss dem Patienten entweder Einsicht in die Originalbehandlungsunterlagen geben oder diese gegen Erstattung der Kosten kopieren. Verweigert der Arzt die Einsicht in die Patientenunterlagen, kann dieser Anspruch auch vor Gericht klageweise geltend gemacht werden.
Nachfolgend finden Sie eine Musterformulierung für ein Einsichtsgesuch:
"Maximilian MustermannMusterstr. 193049 Regensburg
Regensburg, den 24.04.2013
HerrnDr. med. Musterarzt
Musternedizinstr. 1
93049 RegensburgEinsicht in die BehandlungsunterlagenSehr geehrter Herr Dr. med. Musterarzt,bekanntlich befand ich mich bei Ihnen vom 02.01.2013 - 16.01.2013 in ärztlicher Behandlung. In diesem Zusammenhang beantrage ich vollständliche Einsicht in die mich betreffenden Behandlungsunterlagen. Ich bitte um Übersendung von Kopien binnen eines Monats ab Birefdatum; für die anfalleden üblichen Kopier- und Versandkosten komme ich auf. Freundliche GrüßeUnterschrift."