Am 1. August 2013 ist das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten. Um für alle Mitglieder bei verschiedenen Krankenkassen gleiche Bedingungen in Bezug auf den Beitragserlass sicherzustellen, wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt, die konkreten Bedingungen einheitlich zu regeln. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Grundsätze genehmigt. Die einheitlichen Verfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes finden Sie unter folgendem Link:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2013-09-16_Grundsaetze_Beseitigung_Beitragsschulden_finale_genehmigte_Fassung.pdf
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20.09.2013