Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass die Eingliederungshilfe eine Armutsfalle für Menschen mit Behinderungen sein kann. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/1031) auf eine Kleine Anfrage (18/834) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte unter anderem kritisiert, dass ein behinderter Mensch, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss und nur ein Schonvermögen von 2.600 Euro auf dem Konto haben darf. Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz eigener Mittel zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen nur verlangt werden dürfe, wenn diese eigenen Mittel über der Einkommensgrenze liegen und auch dann nur in zumutbarem Umfang. Ein Einsatz des gesamten Einkommens sei rechtlich nicht möglich. Schwerstpflegebedürftigen und blinden Menschen dürften auch jenseits der Einkommensgrenze nur mit 40 Prozent an den anfallenden Kosten beteiligt werden, schreibt die Regierung. Sie betont, dass dem Sozialhilfeträger bei der Anrechnung des Eigenanteils ein breiter Entscheidungsrahmen eingeräumt werde, der verhindert, dass existenzgefährdende Härtefälle eintreten.
hib Nr. 203 vom 17.04.2014
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19.04.2014