Die Welt berichtet aktuell von einer Stellungnahme des Generalanwalts Melchior Wathelet, nach welcher EU-Ausländern SGB-II-Leistungen jedenfalls dann versagt werden können, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen nach Deutschland einreisen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article128211781/Berlin-kann-EU-Auslaendern-Hartz-IV-verweigern.html
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20.05.2014