In einem Rentenrechtsstreit vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 6 R 59/13) hatte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) ein medizinisches Sachverständigengutachten, das die medizinischen Erwerbsminderungsrentenvoraussetzungen der Klägerin belegte, durch Vorlage einer sozialmedizinischen Stellungnahme von Dr. med. G. - sehr vorsichtig formuliert - in unsachlicher Art und Weise angegriffen.
Diese Stellungnahme wurde umgehend - und sachlich - kritisiert.
Daraufhin entschuldigte sich die DRV: "Zudem möchten wir uns bei der Klägerin und ihrem Ehemann für die Ausführungen des Herrn Dr. med. G. über die ... der Klägerin bzw. über Aussagen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem medizinischen Sachverhalt stehen, ausdrücklich entschuldigen." Immerhin.
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01.06.2016