Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
10.04.2013

Bundesregierung hält die Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen für wirksam

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Ziele der opiatgestützten Substitutionstherapie in Deutschland überwiegend erreicht werden. Die Therapie werde von Suchtmedizinern ebenso wie von Patienten als wertvoll und wirksam angesehen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12830) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12614).


Wie die Bundesregierung darin weiter ausführt, könne dieser Schluss aus den Ergebnissen einer Studie gezogen werden, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Absprache mit den Bundesländern 2008 in Auftrag gegeben habe. Zudem habe sich – gemessen an der Relation zwischen gemeldeten Substitutionspatienten und substituierenden Ärzten – die Versorgungslage der Betroffenen leicht verbessert. Gemäß dem Substitutionsregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Anzahl der gemeldeten Substitutionspatienten seit Beginn der Meldepflicht im Jahr 2002 von 46.000 auf 77.400 im Jahr 2010 angestiegen, seitdem aber leicht gesunken (auf 75.400 Patienten im Jahr 2012), führt die Bundesregierung dazu aus. Die Zahl der aktiv substituierenden Ärzte sei mit etwa 2.700 hingegen in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben.

Nach Ansicht der Bundesregierung besteht zwischen dem Abstinenzziel in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und einer Substitutionsbehandlung grundsätzlich kein Widerspruch. „Wie die anderen wichtigen therapeutischen Zielsetzungen der Substitutionstherapie ist auch das in § 5 Absatz 1 Nummer 1 BtMVV genannte Ziel der Wiederherstellung der Betäubungsmittelabstinenz geeignet, eine schrittweise Steigerung der Lebensqualität sowie eine Wiederherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe für die Patienten herbeizuführen“, heißt es in der Vorlage. Gleichwohl stellten die einschlägigen rechtlichen Regelungen häufig einen Kompromiss zwischen gegenläufigen Zielsetzungen dar: „Einerseits soll die substitutionsmedizinische Versorgung der Opiatabhängigen so unbürokratisch wie möglich und auf hohem Qualitätsniveau angeboten und aufrechterhalten werden. Andererseits soll den berechtigten Sicherheitsinteressen, insbesondere hinsichtlich der Verhinderung von Abzweigung und Missbrauch der Betäubungsmittel, Rechnung getragen werden“, schreibt die Bundesregierung.

hib Nr. 190 v. 09.04.2013