Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
09.01.2013

Bundesregierung hält Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten für zumutbar

Die Gesamtsumme der Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten zu den Behandlungskosten hat im Jahr 2011 pro Versichertem rund 75,40 Euro und insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro betragen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11925) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11746) mit. Zuzahlungen seien grundsätzlich als ein Finanzierungsbeitrag zu einer nachhaltigen und ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen anzusehen. „Sie tragen dazu bei, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung zu schärfen“, schreibt die Bundesregierung. Zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Überforderung und zur Sicherung eines umfassenden Leistungsangebots sei es zumutbar, dass Versicherte mit stärkerer Inanspruchnahme von Leistungen auch höhere Eigenbeiträge leisten müssten.

Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung im internationalen Vergleich sehr moderat und sozial verträglich ausgestaltet seien. „Die gleichzeitig eingeführten Belastungsgrenzen, wonach individuelle Zuzahlungen je Kalenderjahr zwei Prozent und bei Personen mit chronischen Erkrankungen ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten dürfen, sorgen entgegen der Auffassung der Fragesteller dafür, dass niemand finanziell überfordert wird“, betont die Bundesregierung. Niemand müsse aus finanziellen Gründen auf eine notwendige Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verzichten.

hib Nr. 006 vom 09.01.2013